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Teilnahmebedingungen Seminare

1. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer als Veranstalterin

Die Tiroler Rechtsanwaltskammer ist Veranstalterin und Organisatorin von Seminaren, Informations- sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (im Folgenden Veranstaltungen genannt) in ihrem Sprengel. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer bietet diesen Service im Rahmen der Förderung der standes- und berufsrechtlichen Aus- und Fortbildung, der Information sowie des kollegialen Austausches an. Rechtsansprüche entstehen daraus keine.

Diese Veranstaltungen werden von der Tiroler Rechtsanwaltskammer geplant, organisiert, durchgeführt und verrechnet. Für deren Abwicklung ist das Kammeramt zuständig. Anfragen zu Veranstaltungen können an selbiges gerichtet werden. Das Kammeramt ist jedoch nicht verpflichtet, Auskünfte über bereits auf der Website der Tiroler Rechtsanwaltskammer veröffentlichte Informationen zu geben. Standes- sowie berufsrechtliche Fragen (zB. Fragen zur Approbation) sind von den Betreffenden eigenständig zu klären. Die Grundlagen und Informationen hierfür finden sich auf www.tiroler-rak.at

2. Hausregeln

Für Veranstaltungen der Tiroler Rechtsanwaltskammer gelten folgende Hausregeln:

a. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen sowie allfälliger Unterlagen.

b. Auf Seminarunterlagen besteht kein Rechtsanspruch. Die Ausgabe einer Seminarunterlage oder eines Handouts liegt im Ermessen der Referent:in. Die Referent:in trägt auch die Verantwortung für den Inhalt ihrer Veranstaltung.

c. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer haftet nicht für die Durchführung von Veranstaltungen, wenn diese aus allgemeinen Gründen (z.B. wegen einer pandemischen Notlage oder einer behördlichen Schließung bzw. Absonderung) oder aus persönlichen Gründen der Referent:in nicht stattfinden kann. In einem solchen Fall wird die Veranstaltung an einem anderen Termin wiederholt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Referent:in besteht nicht.

d. Personen, die etwa für Rechtsanwaltsanwärter:innen die Kosten für die Teilnahme an einer Veranstaltung übernehmen, sind keine Vertragspartner:innen der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Vertragspartner:innen und damit Kostenschuldner:innen sind jeweils nur die Teilnehmer:innen dieser Veranstaltung.  

e. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Fragebeantwortungen bei ihren Veranstaltungen, da diese nicht dem Zweck der Rechtsberatung dienen.

3. Seminarbeiträge

Beiträge, die für Veranstaltungen bezahlt werden, werden nur dann rückerstattet, wenn die Veranstaltung wegen allgemeiner behördlicher Maßnahmen nicht stattfinden kann. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

In allen anderen Fällen werden keine Rückzahlungen geleistet, da mit der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bereits Kosten entstanden sind, die aus den hierfür zu erzielenden Erträgen gedeckt werden müssen.

4. Teilnahmebestätigungen

Teilnahmebestätigungen im Bereich der Aus- und Fortbildung werden nur ausgestellt, wenn die Teilnehmer:in durchgehend bei der Veranstaltung (Online- und Präsenzveranstaltungen) anwesend war und zudem auch der Seminarbeitrag auf das angegebene Konto einbezahlt wurde.

5. Rechtsanspruch auf Approbation

Der Umstand, dass die Tiroler Rechtsanwaltskammer Veranstaltungen durchführt, begründet keinen Rechtsanspruch auf Approbation einer dieser Veranstaltungen.

6. Verbindliche Annahme durch Anmeldung

Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Tiroler Rechtsanwaltskammer werden die gegenständlichen Bedingungen verbindlich akzeptiert.

7. Anrechenbarkeit von Onlineveranstaltungen

Seite 1. Juli 2022 sind Onlineveranstaltungen nur mehr im Ausmaß von bis zu 12 Halbtagen für die Ausbildung anrechenbar (siehe RL-BA 2015 § 35, Abs. 3 bzw. § 59, Abs. 7). Onlineveranstaltungen, die währen der Pandemie in der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 absolviert wurden, werden hingegen ohne Beschränkungen anerkannt und können zu den 12 Halbtagen dazu addiert werden.

8. Ordentlicher Rechtsweg

Für die Klärung von bei der Durchführung berührter standesrechtlicher Fragen ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Behauptete Ansprüche sind innerhalb von 3 Monaten bei sonstigem Verfall schriftlich an das Kammeramt zu richten.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Innsbruck.

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