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Schiedsgericht und
Schlichtungsstelle

Die Tiroler Rechtsanwaltskammer ist nicht nur Standes- und Interessensvertretung, sie ist auch Schiedsgericht und Schlichtungsstelle. Einigen sich Streitparteien auf die Schieds- und Schlichtungsordnung der Tiroler Rechtsanwaltskammer, können sie diese für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren anrufen.
Das Schiedsgericht

Als Schiedsgericht ist die Tiroler Rechtsanwaltskammer für die Verhandlung und Entscheidung aller Streitsachen zuständig, die schiedsfähig sind, und für die die Zuständigkeit der Tiroler Rechtsanwaltskammer als Schiedsgericht vereinbart wurde. Ein Schiedsverfahren wird durch eine Klage bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Richter des Schiedsgerichtes sind aktive Rechtsanwälte, die in derSchiedsrichterliste der Tiroler Rechtsanwaltskammereingetragen sind. Die Kosten und der Ablauf eines Schiedsverfahrens sind in der Schiedsordnung bzw. der Gebührentabelle geregelt.

Die Schlichtungsstelle

Schlichten statt Richten! Nach diesem Motto ist auch eine Schlichtungsstelle bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingerichtet. Ziel ist es, Streitparteien bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zu unterstützen. Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens muss ein Antrag bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Als Schlichter sind aktive Rechtsanwälte tätig, die in die Schlichterliste der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingetragen sind. Kosten und Ablauf eines Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung beziehungsweise in der Gebührentabelle geregelt.

Entlastung der Justiz

Durch ihre Arbeit als Schiedsrichter und Schlichter im außergerichtlichen Bereich leisten die Tiroler Rechtsanwälte einen wesentlichen Beitrag für eine funktionierende Gesellschaft und entlasten dabei die Justiz in ihrer täglichen Arbeit.

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