Das Leitbild wurde von RA Dr. Christian J. Winder, RA Ing. Mag. Dr. Stefan Schwärzler und Mag. Elisabeth Sandbichler erarbeitet. Es dient der eigenen Standortbestimmung und als Richtschnur, wie künftige gesellschaftspolitische Herausforderungen von den Rechtsanwälten gemeistert werden können.
„Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bedarf es in der Republik Österreich keiner behördlichen Ernennung (…)". So beginnt die Rechtsanwaltsordnung, die als Gesetz die Grundlage der anwaltlichen Berufsausübung bildet und die Auflistung der Aufgaben der Tiroler Rechtsanwaltskammer enthält.
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts hat der Justizminister Anwälte ernannt. Es durfte nur Rechtsanwalt werden, wer dafür vom Justizminister „ausgesucht" worden war. Am 1. Jänner 1869 trat die bis heute gültige Advokatenordnung in Kraft. Der wichtigste Punkt der Advokatenordnung umfasste die Freigabe des Berufes. Als autonome Interessenvertretung der Tiroler Rechtsanwälte achten wir dieses Grundrecht der Berufsausübung.
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat als autonome Behörde den vom Gesetz gegebenen Auftrag, ein bestmögliches Umfeld für die freiberufliche Tätigkeit der Rechtsanwälte zu schaffen und zu erhalten.
Wir setzen uns für die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Tiroler Rechtsanwälte ein:
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer ist kein abgeschottetes Verwaltungssystem, sondern steht in Verbindung mit Mitgliedern, Klienten und der Gesellschaft. Wir kümmern uns um standes- und demokratiepolitische Anliegen im Bereich der Justiz auf mehreren Ebenen. In Ausübung unserer Tätigkeiten nehmen wir als autonome Rechtsanwaltskammer Aufgaben für unsere Mitglieder wahr und pflegen im Dienste unserer Mitglieder den Dialog mit der Gesellschaft.