Für die Austragung müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in Tirol erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig.
Bei einem fliegenden Wechsel (innerhalb von 3 Monaten) müssen nicht mehr die gesamten Eintragungsunterlagen eingereicht werden. Erforderlich sind hierfür:
Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in ein anderes Bundesland erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig.
Für alle weiteren Informationen ersuchen wir Sie sich direkt mit der neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, damit eine Übermittlung des Personalaktes an Ihre neue Rechtsanwaltskammer so schnell wie möglich erfolgen kann.
Die Austragung aus der Liste der RAA und die Endabrechnung der Vorschreibungen erfolgt nach Übermittlung der Legitimatiionsurkunde und des Original-Verwendungszeugnisses, welches nach dem Zeitraum der Verwendung ausgestellt wurde.