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Austragung als
Rechtsanwaltsanwärter

Für die Austragung aus der Liste der Rechtsanwaltsanwärter ist eine Meldung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer erforderlich.

Für die Austragung müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

Wechsel des ausbildenden Rechtsanwaltes innerhalb Tirol

Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in Tirol erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig.

Bei einem fliegenden Wechsel (innerhalb von 3 Monaten) müssen nicht mehr die gesamten Eintragungsunterlagen eingereicht werden. Erforderlich sind hierfür:

Wechsel zu einem ausbildenden Rechtsanwalt in einem anderen Bundesland

Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in ein anderes Bundesland erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig.

Für alle weiteren Informationen ersuchen wir Sie sich direkt mit der neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, damit eine Übermittlung des Personalaktes an Ihre neue Rechtsanwaltskammer so schnell wie möglich erfolgen kann.

Endabrechnung und Austragung aus der Liste

Die Austragung aus der Liste der RAA und die Endabrechnung der Vorschreibungen erfolgt nach Übermittlung der Legitimatiionsurkunde und des Original-Verwendungszeugnisses, welches nach dem Zeitraum der Verwendung ausgestellt wurde.

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