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Integriertes Diplomstudium der
Rechtswissenschaften

Gemeinsames Diplomstudium der Universität Innsbruck und der Universität Padua

Nach derzeitiger Rechtslage ist bei Einlangen eines Antrages auf Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter gemäß § 3 Abs. 4 RAO eine Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung und des Inhaltes des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften mit dem Studium des österreichischen Rechtes erforderlich.

Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt hat nach den Bestimmungen des ersten Abschnittes des Ausbildungs- und Berufsprüfungsanrechnungsgesetzes (ABAG). Zuständig für das Gleichwertigkeitsprüfungsverfahren ist die Ausbildungsprüfungskommission beim Oberlandesgericht Innsbruck. Wir bitten Sie daher, sich für weitere Informationen an das Oberlandesgericht Innsbruck zu wenden.

Gemäß § 2 Abs 4 RAO kann eine Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter bzw. eine Anrechnung von Zeiten der praktischen Verwendung erst nach dem Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechtes bzw. nach der positiven Erledigung des Gleichwertigkeitsprüfungsverfahrens erfolgen.

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