Anwälte leben primär von der Qualität ihrer Arbeit und Empfehlungen. Vertrauen ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Klient. Erst durch Vertrauen wird ein Verständnis für faire und ausgewogene Rechtsanwaltshonorare beim Klienten geschaffen.
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Am Beginn der Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt sollte die Honorierung in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Die Kosten für zu erbringende anwaltliche Leistungen hängen vom Umfang und Dauer dieser Leistungen und von der Bemessungsgrundlage oder dem Streitwert der zu bearbeitenden Sache ab.
Rechtsanwaltstarifgesetz und Allgemeine Honorarkriterien
Als Grundlagen für Honorare dienen in Österreich das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Unabhängig davon kann auch ein Pauschal- oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Üblich ist auch, dass der Mandant vom Rechtsanwalt über den aktuellen Stand seiner Angelegenheit bei gleichzeitiger Bekanntgabe der bisher angefallenen Kosten informiert wird.
Wer zahlt und vor allem wann?
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren muss – einfach ausgedrückt – die unterlegene Partei der obsiegenden Partei die Prozesskosten ersetzen. In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof oder bei Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen Kostenersatz von der Behörde zugesprochen. In Strafverfahren gibt es bei Freispruch einen teilweisen Kostenersatz.
Rechtschutzversicherung für jeden Fall
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist ratsam. Diese gewährleistet, dass keine Kosten entstehen, auch dann nicht, wenn man einmal unverschuldet vor Gericht steht. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss jedoch genau geprüft werden, welche Fälle von der Versicherung laut Versicherungsbedingungen abgedeckt werden.
Unzufrieden mit der Höhe des Honorars?
Jeder Rechtsanwalt ist bemüht, seine Leistungen zur vollen Zufriedenheit seiner Mandanten zu erbringen. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Höhe oder der Berechtigung des Honorars kommen, kann eine Überprüfung der Honorarnote bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer schriftlich beantragt werden. Dabei wird die Honorarnote überprüft und sowohl dem Klienten wie auch dem Rechtsanwalt angeboten, im Wege eines Schlichtungsverfahrens eine Einigung herbeizuführen.
Weitere Informationen rund um das Thema Honorar & Tarife finden Sie in der Informationsbroschüre Mein Recht ist kostbar oder auf www.rechtsanwaelte.at