Der Bereitschaftsdienst sollte angerufen werden, wenn man einer Straftat verdächtigt wird und die Polizei einen deshalb festgenommen hat. Man sollte auch dann anrufen, wenn man selbst glaubt, unschuldig zu sein. Keine Sorge: durch einen Anruf beim Bereitschaftsdienst macht man sich nicht verdächtig, sondern bekommt rechtliche Hilfe in einer belastenden Ausnahmesituation. Genau für diesen Fall wurde der Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte von österreichischen Rechtsanwälten und dem Bundesministerium für Justiz ins Leben gerufen. Die Bedeutung der ersten Aussage für ein mögliches weiteres Strafverfahren sollte nicht unterschätzt werden, denn faktisch ist man später daran gebunden.
Der erste Anruf beim Bereitschaftsdienst sowie die erste telefonische Rechtsberatung sind generell kostenfrei. Alle weiteren Leistungen werden mit einem Stundensatz von Euro 150,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vom Rechtsanwalt verrechnet. Für den Fall dass das Geld fehlt, erhält man später zumeist Verfahrenshilfe. Bei Mittelosigkeit müssen auch die möglichen Folgekosten für den rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst nicht bezahlt werden.
Kostenfrei ist die Vertretung bei einer polizeilichen Vernehmung durch einen Verteidiger aus dem Bereitschaftsdienst, wenn Verdächtige blind, gehörlos, stumm oder sonst vergleichbar behindert sind oder an einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung leiden oder wenn Sie jugendlich (14-17 Jahre) sind oder sich eine frei gewählten Verteidiger nicht leisten können.
Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte.