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Bildungskarenz

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) informiert, dass Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter in der Vorbereitungszeit auf die Rechtsanwaltsprüfung vom AMS nicht als Zielgruppe der Bildungskarenz angesehen werden.

Das AMS zeigt jedoch Verständnis, dass Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter für die Vorbereitungszeit auf die Rechtsanwaltsprüfung Bildungskarenz in Anspruch nehmen möchten. Unter Berücksichtigung aller Vorgaben des AMS ist das möglich.

Einen Leitfaden zu den Voraussetzungen der Bildungskarenz finden Sie hier

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