• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Eintragung als
Rechtsanwaltsanwärter (RAA)

Um in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingetragen zu werden, ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts (§ 3 RAO) erforderlich. Absolventen des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht nach dem Studienplan von 2003 müssen zudem eine Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 3 Abs. 4 RAO vornehmen lassen.

Darüber hinaus müssen vom Rechtsanwaltsanwärter (RAA) Dokumente und Unterlagen im Original und in Kopie bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingereicht werden.

Dokumente und Unterlagen
  • Formloses Ansuchen des Rechtsanwaltes, welches Nachstehendes zu beinhalten hat:
    • Eintrittsdatum
    • Gehaltsangabe
    • Bekanntgabe der E-Mail Adresse des RAA
    • Hinweis, ob RAA bereits in einer anderen Rechtsanwaltskammer eingetragen war
    • Mitunterfertigung durch RAA
    • Sozialversicherungsnummer
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Maturazeugnis
  • Diplomprüfungszeugnisse und Diplomprüfungsbescheid
  • Anhang zum Diplom
  • ev. Sponsionsurkunde
  • ev. Rigorosenzeugnis
  • ev. Promotionsurkunde
  • Amtsbestätigung des OLG über die geleistete Gerichtspraxis (muss bis spätestens zur Beantragung der großen LU vorgelegt werden)
  • Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Eidesstattliche Erklärung
  • 2 Passfotos
  • Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer

Hinweis: Alle Urkunden des Antrags für die Eintragung zum Rechtsanwaltsanwärter müssen im Original und als Kopie eingebracht werden. Gemäß § 30 Abs. 1 RAO kann die Praxis frühestens nach Einlangen des Ansuchens auf Eintragung in der Kammerkanzlei gerechnet werden.

Kosten der Eintragung

Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter belaufen sich auf 119,30 Euro (Stand: Juni 2018)

Entlohnung Rechtsanwaltsanwärter

Im Hinblick auf die hohe Inflationsentwicklung der vergangenen Monate erachtet der Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer ab dem 1. Jänner 2024 eine Entlohnung von brutto EUR 2.850,00 monatlich, 14 mal jährlich für Rechtsanwaltsanwärter, die erstmals eingetragen werden, im Sinne des § 32 RL-BA 2015 als angemessen.

Bei bereits beschäftigten Rechtsanwaltsanwärtern hält der Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer für die Gehaltshöhe grundsätzlich die freie Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Rechtsanwaltsanwärter/Rechtsanwaltsanwärterin für ausschlaggebend.

Kleine Legitimationsurkunde

Mit Anstellung in einer Kanzlei und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter bekommt ein Rechtsanwaltsanwärter die Kleine Legitimationsurkunde (Kleine LU) ausgestellt. Damit geht die Berichtigung einher, vor Gericht und Behörden zu vertreten, bei denen nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben ist. (§ 15 Abs. 3f RAO).

Weitere Hinweise zur Ausbildung als RAA finden Sie auch in der Broschüre Rechtsanwaltsanwärter Info Guide des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Hinweis

Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in Tirol erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig. Bei einem "fliegenden Wechsel" (innerhalb von 3 Monaten) müssen nicht mehr die gesamten Eintragungsunterlagen eingereicht werden. Erforderlich sind hierfür:

  • Formloses Ansuchen durch den ausbildenden Rechtsanwalt im Original (Ansuchen s.a. "Neuerliche Eintragung RAA")
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Strafregisterauszug (falls der Wechsel länger als 3 Monate zurückliegt)
  • evtl. aktuelles Passfoto

Falls Sie bei einer anderen Rechtsanwaltskammer in Österreich eingetragen waren, ersuchen wir Sie um eine entsprechende Bekanntgabe, damit wir Ihren Personalakt einholen können.

Studienabschluss Wirtschaftsrecht
Diplomstudium nach Studienplan 2003, kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 25. Juni 2003

Wird nach Abschluss des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht auf Grundlage des Studienplanes 2003 (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 25. Juni 2003) ein Antrag auf Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter gestellt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung im Sinne des § 3 Abs. 4 RAO durchzuführen. 

Die Prüfung der Gleichwertigkeit hat nach den Vorschriften des ersten Abschnittes des Ausbildungs- und Prüfungsanrechnungsgesetzes (ABAG) zu erfolgen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Präses der Ausbildungsprüfungskommission.

Hat der Präses der Ausbildungsprüfungskommission die Gleichwertigkeit bescheidmäßig festgestellt bzw. wurden allenfalls erforderliche Ergänzungsprüfungen bestanden, erfüllt das Diplomstudium die Voraussetzungen der §§ 1 und 30 RAO.

Nach § 5 Abs. 4 Z. 4 ABAG ist bei einem Abschluss des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck die Ausbildungskommission des Oberlandesgerichtes Innsbruck zuständig.

Diplomstudium nach Studienplan 2009, kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 30. April 2009

Für den Fall, dass das Diplomstudium Wirtschaftsrecht nach der Studienplanänderung 2009, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 20. April 2009, begonnen und abgeschlossen wurde, ist keine Prüfung der Gleichwerrtigkeit erforderlich.

Es wird ersucht, dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eine Bestätigung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Original vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass das Studium Wirtschaftsrecht gemäß der geänderten Studienplanversion 2009 absolviert wurde.

AnkerlinkAnkerlink

Veranstaltungen

Ankerlink