Wenn Sie bereits in Tirol als Rechtsanwaltsanwärter eingetragen waren und sich nun neuerlich eintragen lassen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen (die gesamten Eintragungsunterlagen müssen nicht mehr nachgereicht werden):
Falls Sie bei einer anderen Rechtsanwaltskammer in Österreich eingetragen waren, ersuchen wir Sie um eine entsprechende Bekanntgabe, damit wir Ihren Personalakt einholen können.
Bei bereits eingetragenen Rechtsanwaltsanwärtern ist für den Ausschuss grundsätzlich die freie Vereinbarung zwischen Ausbildungsanwalt und Konzipient für die Gehaltshöhe ausschlaggebend.