Um Klienten über ihre Rechte aufzuklären, hat die Tiroler Rechtsanwaltskammer, unter Federführung von RA Dr. Ivo Greiter, eine Charta der Rechte der Klienten erarbeitet. Im Rahmen der 150-Jahr-Feier der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Jahr 2001 wurde die Charte der Rechte der Klienten der Öffentlichkeit präsentiert.
Charta der Rechte der Klienten
Der Klient hat:
- das Recht auf Verschwiegenheit seitens des Rechtsanwalts;
- das Recht auf vertrauliche Gespräche mit dem Rechtsanwalt;
- das Recht, das der Anwalt nicht als Zeuge in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren aussagen darf, sofern der Klient diesen nicht entbunden hat;
- das Recht, dass seine Schriftstücke bei seinem Anwalt nicht beschlagnahmt werden dürfen;
- das Recht auf einen Anwalt, der gegenüber seinen Klienten uneingeschränkt treu ist;
- das Recht auf einen Anwalt, der nur von seinem Mandanten Weisungen und Aufträge entgegen nimmt und von Weisungen Dritter völlig unabhängig ist;
- das Recht auf einen Anwalt, der frei von jeder Interessenskollision ist, also weder direkt noch indirekt für die Gegenseite oder einen Dritten tätig ist und der unabhängig von sachfremden Einflüssen ist;
- das Recht auf unumwundenes schriftliches und mündliches Vorbringen durch seinen Anwalt;
- das Recht auf einen geprüften, umfassend gebildeten und qualifizierten Anwalt;
- das Recht auf laufende Information, fachkundigen Rat, sorgfältige Vertretung und gewissenhafte Pflichterfüllung durch seinen Anwalt;
- das Recht auf eine detaillierte und überprüfbare Honorarlegung durch seinen Anwalt;
- das Recht, dass die dem Klienten zustehenden Gelder als Fremdgelder getrennt verwahrt bleiben;
- das Recht, in allen Lebenslagen anwaltlichen Schutz zu verlangen und auch zu bekommen;
- das Recht auf anwaltliche Vertretung, auch wenn er keine ausreichenden Mittel hat, um den Rechtsanwalt zu honorieren;
- das Recht auf Ersatz der Kosten durch die Gegenseite, wenn sich herausstellt, dass er zu Unrecht in ein Verfahren verwickelt wurde.