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Kurzarbeit

Für das Ansuchen über die Corona Kurzarbeit müssen folgende Unterlagen im Original und in Kopie bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingebracht werden:

  • Formloses Ansuchen
  • Verwendungszeugnis (genaue Bekantgabe von Beschäftigungszeitraum und Beschäftigungsausmaß)

Hinweis: Laut Entscheidung des VwGH (VwGH 13.12.2021, Ro 2021/03/0010) ist eine Anrechnung der Corona-Kurzarbeit auf die Kernzeit gem. § 2 Abs 1 RAO rechtlich unzulässig.

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