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Große Legitimationsurkunde (Große LU)

Mit der großen Legitimationsurkunde (Große LU, § 15 Abs. 1 und 2 RAO) sind Rechtsanwaltsanwärter berechtigt, vor allen Behörden und Gerichten zu vertreten, auch wenn hierfür eigentlich ein Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.

Die Erlangung der Großen LU durch Rechtsanwaltsanwärter ist an die Erfüllung folgender Voraussetzungen geknüpft.

Voraussetzungen
  • Mindestens 7 Monate Gerichtspraxis (Bezirks- und Landesgericht und/oder Staatsanwaltschaft) oder
  • 5 Monate Gerichtspraxis (Antragstellung auf Zulassung zur Gerichtspraxis bis spätestens 31.12.2016)
  • 18 Monate Ausbildungszeit bei einem österreichischen Rechtsanwalt
  • Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 12 Halbtagen (s. dazu "Antrag auf Approbation von Ausbildungsveranstaltungen")
Vorzulegende Unterlagen im Original und in Kopie

Hinweis:

  • Der ausbildende Rechtsanwalt muss für die Große LU ein formloses Ansuchen an die Kammer stellen.
  • Grundsätzlich ist für jede besuchte Ausbildungsveranstaltung ein Antrag auf Anerkennung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer zu stellen.

Gehalt

Bei bereits eingetragenen Rechtsanwaltsanwärtern ist für den Ausschuss grundsätzlich die freie Vereinbarung zwischen Ausbildungsanwalt und Konzipient für die Gehaltshöhe ausschlaggebend.

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