Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Ausschusses. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören unter anderem die Führung der Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Finanzverwaltung der Kammerbeiträge sowie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Die Mitglieder des Ausschusses erfüllen verschiedenste Aufgaben. Vom Arbeitsrecht für Kanzleiangestellte bis hin zur Verfolgung von Winkelschreiberei reichen die einzelnen Zuständigkeiten der Funktionäre. Darüber hinaus sind die Ausschussmitglieder in zahlreichen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) auf Bundesebene aktiv. Alle Funktionäre arbeiten ehrenamtlich.
Der Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer besteht derzeit aus 17 Mitgliedern, davon sind 15 Rechtsanwälte und zwei Rechtsanwaltsanwärter. Der Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer führt, als primus inter pares, den Vorsitz im Ausschuss. Im Falle einer Verhinderung übernimmt einer der beiden Vizepräsidenten den Vorsitz. Seit 2014 bekleidet mit RA Dr. Birgit Streif erstmals eine Frau diese Funktion.