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Der Disziplinarrat:
Aufsichtsorgan der
Rechtsanwaltskammer

Der Disziplinarrat wacht über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Er ist das oberste Aufsichtsorgan der Tiroler Rechtsanwaltskammer und dient dem Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung.
Aufgabe und Funktion

Die Mitglieder des Disziplinarrats werden von der Vollversammlung der Tiroler Rechtsanwaltskammer gewählt. Der Disziplinarrat ahndet Berufspflichtverletzungen sowie Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes. Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsanwärter die gegen Standesregeln verstoßen, müssen sich vor dem Disziplinarrat verantworten. Die Strafbefugnis reicht dabei im Extremfall bis hin zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte, was ein Berufsverbot für den Betreffenden bedeutet. Alle Funktionäre arbeiten ehrenamtlich.

Mitglieder des Disziplinarrates

Der Disziplinarrat besteht derzeit aus 20 Rechtsanwälten sowie zwei Rechtsanwaltsanwärtern. Weiters gehören der Kammeranwalt und dessen Stellvertreter, die die Position der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Disziplinarrat vertreten, sowie zwei Anwaltsrichter in den Disziplinarsenaten für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter beim Obersten Gerichtshof (OGH) zum Disziplinarrat.

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Die Präsidenten des Disziplinarrates auf einen Blick

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Die Kammeranwälte auf einen Blick

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Die Mitglieder des Disziplinarrates auf einen Blick

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Anwaltsrichter beim Disziplinarsenat des OGH auf einen Blick

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