Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidenten zählen etwa die Führung der laufenden Amtsgeschäfte, die Vertretung der Kammer nach außen sowie die Angelobung der Rechtsanwälte. Der Präsident ist zudem Mitglied in der Vertreterversammlung und im Präsidentenrat des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).
Seit Gründung der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Jahr 1851 haben insgesamt 17 Rechtsanwälte das Präsidentenamt ausgeübt. Der Präsident wird alle vier Jahre von der Vollversammlung der Tiroler Rechtsanwälte gewählt. Mehrere Amtsperioden sind möglich. Der erste Präsident der damaligen „Advokatenkammer“ war Dr. Alphons von Wiedmann. Der am längsten amtierende Präsident in der Geschichte der Tiroler Rechtsanwaltskammer war Dr. Heinrich Falk (1875 – 1900). Dr. Birgit Streif ist seit 2020 die erste Präsidentin in der Geschichte der Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Als Ehrenpräsidenten der Tiroler Rechtsanwaltskammer sind für den Ausschuss em. RA Dr. Georg Santer, em. RA Dr. Harald Burmann und RA Dr. Markus Heis, für den Disziplinarrat RA Dr. Georg Huber (Kufstein) von der Vollversammlung der gewählt worden.
Dr. Alphons von Wiedmann
1851 – 1868