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Verzicht auf die Ausübung der
Rechtsanwaltschaft

Für den Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft und die damit einhergehende  Austragung aus der Liste der Rechtsanwälte ersuchen wir Sie um Übermittlung folgender Informationen / Dokumente im Original:

  • Original-Bescheinigung gem. § 34a Abs 5 RAO
  • Retournierung Rechtsanwaltsausweis mit digitaler Signatur
  • Kontaktaufnahme mit Software-Anbieter (Advokat, jurXpert, …)
  • Kontaktaufnahme mit Archivium
  • Formloses Schreiben über Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mit RAA inkl. aktuellem Verwendungszeugnis und Retournierung der kleinen oder großen Legitimationsurkunde (s. Austragung RAA)
  • Retournierung Beglaubigungsurkunden von Kanzleiangestellten
  • Verfahrenshilfe:
     
    1. Übermittlung einer Auflistung noch offener Verfahrenshilfen mit dem Hinweis, ob die Kammer eine Umbestellung vornehmen soll
    2. Übermittlung der Kostenverzeichnisse (Formulare im Internen Bereich)
  • Erledigte Treuhandschaften endgültig enderledigen
  • Noch laufende Treuhandschaften:
     
    1. Mit den Treugebern erörtern, welcher Rechtsanwalt die Treuhandschaft als Treuhänder übernehmen und weiter abwickeln wird.
    2. Vor dem Datum des Verzichtes muss eine Neumeldung durch den neuen Rechtsanwalt erfolgen, sowie die „alte“ Treuhandschaft enderledigt werden
  • Mitteilung über Einteilung für den „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ und Bekanntgabe, welcher Rechtsanwalt bereit ist, den Termin zu übernehmen
  • Mitteilung über Einteilung für die „Audienzkanzlei“ und Bekanntgabe, welcher Rechtsanwalt bereit ist, den Termin zu übernehmen
  • Retournierung der Parkkarte an die Tiroler Rechtsanwaltskammer
  • RA-Gesellschaft - Übermittlung des Formblattes „Änderungsmeldung gem. § 1a Abs. 2 RAO“ im Original mit folgenden Informationen (Formular im Internen Bereich):
     
    1. Unterschriften aller beteiligten Rechtsanwälte
    2. Allenfalls mögliche Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft
    3. Bekanntgabe des Austrittsdatums aus der Gesellschaft
  • Mitteilung über Schließung der Niederlassung
  • Testaments-/Patientenverfügungs-Register der österreichischen Rechtsanwälte 

    Wenn Sie sich austragen lassen, wird ihr Code aus der Datenbank des ÖRAK gelöscht. Sollten auf Ihrem Code (egal ob R-/J-/P-/S-/K-Code) noch Verfügungen registriert sein, werden diese auf einen anderen Code umregistriert. Eine eigene Meldung durch Sie ist nicht erforderlich. Bei Löschung eines R-/J-Codes werden diese auf den Kammerkommissär/Rechtsanwaltskommissär umregistriert. Bei Löschung eines Gesellschafts-Codes (P-/S-/K-Code) werden Sie direkt vom ÖRAK kontaktiert und um Aufklärung bzw. Information ersucht, auf welchen Code die Verfügungen umregistriert werden sollen.

    Bei Verfügungen, die bei Notaren registriert sind, müssen Sie sich direkt an die ÖNK/ÖGIZIN wenden.

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