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Gmundner Medizinrechts-Kongress 2019

Auch heuer wird sich der Kongress wieder mit einigen aktuellen Problemen des Medizinrechts und deren dogmatischer Aufarbeitung befassen. Am Freitagvormittag, der traditionell arbeits- und krankenanstaltenrechtlichen Fragen gewidmet wird, geht es aus aktuellem Anlass um die arbeitsrechtlichen Probleme der Anstellung von Ärzten bei Ärzten. Bekanntlich hat der Gesetzgeber am Beginn dieses Jahres die Anstellung von Ärzten in Ordinationen und Gruppenpraxen explizit zugelassen. Ein weiterer Vortrag ist dem krankenanstaltenrechtlichen Thema der Gründung und des Betriebs von selbständigen Ambulatorien gewidmet, die noch immer in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zu Ärztegesellschaften stehen, die Ordinationen betreiben. Der Freitagnachmittag wird mit einer sehr brisanten und seit vielen Jahren diskutierten Frage fortgesetzt, nämlich inwieweit der Staat für eine unzureichende medizinische Versorgung verantwortlich gemacht werden kann, was in Zeiten wiederaufgeflammter Einsparungsdiskussionen für den Gesundheitssektor von besonderer Relevanz ist. Der Freitag wird schließlich wie üblich mit einer Podiumsdiskussion abgeschlossen. Diskutiert werden die Vor- und Nachteile des Wettbewerbs im Gesundheitswesen. Der Samstagvormittag wird sich – ebenfalls schon aus langer Tradition – mit Themen befassen, die die niedergelassenen Ärzte spezifisch berühren. Konkret konnten wir natürlich nicht umhin, einen Vortrag dem gesundheitspolitisch in letzter Zeit am häufigsten diskutierten Thema zu widmen, nämlich dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz, dass zur Fusion der Gebietskrankenkassen führt. Schließlich befassen wir uns noch mit einem weiteren Aufreger der letzten Monate, nämlich mit den Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung auf den medizinischen Bereich. Wie jedes Jahr ist im Rahmen der Veranstaltung auch ein gesellschaftliches Programm vorgesehen, das am Freitagabend den Teilnehmern die Möglichkeit gibt, sich auch außerhalb des Kongresses persönlich auszutauschen.

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