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Finanzierungsentscheidungen gehören zu den Grundlagen erfolgreicher unternehmerischerTätigkeit. Zwischen den Grundformen des Eigen-und Fremdkapitals stehen sogenannte mezzanine Finanzierungsformen, die Eigen-und auch Fremdkapitalelemente aufweisenund dadurch besondere Fragen aufwerfen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind bei Kapitalgesellschaften vor allem durch das sogenannte Verbot der Einlagenrückgewährund die Regeln über Eigenkapitalersatz geprägt. Besondere Bedeutung erlangen sie in Konzernverhältnissen, wie eine rezente OGH-Entscheidung zum Cash-Pooling belegt. Nach der Rechtsprechung gilt bei GmbH & Co im Wesentlichen dasselbe wie bei Kapitalgesellschaften, sodass sich eine Kombination von GmbH und (atypischen) Stillen Beteiligungen als Alternative anbietet. Neue Möglichkeiten, aber auch Rechtsfragen erzeugt die fortschreitende Digitalisierung („Industrie 4.0“) mit der Distributed-Ledger-Technology (DLT) und insbesondere den sogenannten Blockchains. Hier kündigen sich grundlegende Umwälzungen am Kapitalmarkt an. Die Relevanz der rechtlichen Schranken verstärkt sich in der Gesellschaftskrise; zugleich rücken Gestaltungsmöglichkeiten wie Patronatserklärungen und Rangrücktritte in den Vordergrund. Diesen Fragen will die Jahrestagung der GVÖ am 23.3.2020 nachgehen.Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung unter sekretariat.torgglerunivie.ac.at vergeben. Im Fall nachträglicher Verhinderung ersuchen wir nachdrücklich um ehestmögliche Bekanntgabe (Warteliste).
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