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50 Jahre Tiroler Juristische Gesellschaft

Zum Festvortrag „Recht zu sterben oder Pflicht zu leben“


Der letztlich geschichtlich bedingte gesellschaftliche Konsens zum unumschränkten
Verbot der „Sterbehilfe“ ist in Österreich in den vergangenen
Jahren brüchig geworden, zumal andere europäische Staaten wie die Niederlande
oder Belgien liberalere Wege eingeschlagen haben, die den Wünschen
von Sterbewilligen besser Rechnung tragen. Die Kehrseite, dass dadurch
Druck auf vulnerable Gruppen aufgebaut werden kann, Sterbehilfe
in Anspruch zu nehmen, um „der Leistungsgesellschaft nicht zu sehr auf
der Tasche zu liegen“, ist evident.
Der Vortrag wird den österreichischen Meinungsstand zur Frage einer allfälligen
Strafbarkeit von unterlassenen lebensverlängernden Maßnahmen
bei schwer kranken Menschen ebenso erörtern wie das Thema, inwieweit
eine Strafbarkeit für Angehörige oder Ärztinnen und Ärzte besteht, die einen
schwer Kranken bei einem Suizid unterstützen. Dabei sollen auch die
schweizerische Regelung und in diesem Zusammenhang die Strafbarkeit
von Österreicherinnen und Österreichern, die Angehörige oder Freunde
zum Freitod in die Schweiz begleiten, behandelt werden. Neben juristischen
Argumenten sollen auch rechts- und kriminalpolitische Überlegungen
Platz finden.

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