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Typische Fälle im Wohnungseigentumsrecht – Vertragsgestaltung, Benützung, Verwaltung und Verfügung

Das Seminar soll das Verständnis für das Rechtsgebiet Wohnungseigentum fördern. Dabei werden Grundbegriffe geklärt und wesentliche Elemente besprochen, die ein Wohnungseigentumsvertrag aufweisen soll. Neben der Begründung von Wohnungseigentum werden auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Änderung von Wohnungseigentum behandelt. Auf die Unterscheidung von Verwaltung und Verfügung wird ebenso Bedacht genommen, wie auf die Erörterung der Benützung und damit zusammenhängende Problemstellungen.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll das Rüstzeug vermittelt werden, von der Begründung von Wohnungseigentum über die Vertragsgestaltung, die Beratung in Verwaltungsangelegenheiten bis zur Vertretung im Gerichtsverfahren, die verschiedenen Stadien der Einflussnahme auf das Wohnungseigentum zu erfahren, zu entwickeln und zu vertiefen.

Der Seminarstoff wird teils durch Vortrag der Referenten, teils durch Bearbeitung kurzer praktischer Fälle unter Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besprochen.

Weitere Informationen finden Sie hier

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