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Der LIVE-WEBCAST informiert Sie über die umfangreichen Änderungen der Exekutionsordnung, die insbesondere den Allgemeinen Teil der EO und die Exekution auf das bewegliche Vermögen umfasst. Der Abschnitt Vermögensrechte wird zur Gänze neu gestaltet, Wesentliche, für den betreibenden Gläubiger wichtige Neuerungen betreffen den Exekutionsantrag, das Ruhen des Exekutionsverfahrens und die Erweiterung der Exekution. Es werden Exekutionspakete eingeführt, zur Durchführung des erweiterten Pakets wird ein Verwalter bestellt, der Vermögenswerte zu ermitteln, zu pfänden, geltend zu machen und zu verwerten hat. Die Novelle wird vor allem aus Sicht des Gläubigers und des Verwalters, ein neuer Tätigkeitsbereich für Rechtsanwälte, erörtert.
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