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Die umsatzsteuerrechtliche Einstufung von Finanzierungsleasingverträgen bereitet in der Praxis häufig Probleme. Leasingverhältnisse beinhalten regelmäßig Merkmale von Kauf- und Mietverträgen. Nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen können solche Vertragsverhältnisse aber nur eine Lieferung oder eine sonstige Leistung sein. Die österreichische Rechtsprechung und Verwaltungspraxis stuften solche Leistungen in der Vergangenheit anhand der für die ertragsteuerliche Zuordnung entwickelten Grundsätze auf Basis des wirtschaftlichen Eigentums ein. In seiner aktuellen Rechtsprechung stellt der EuGH bei der Beurteilung von Finanzierungsleasingverträgen jedoch nicht mehr auf den wirtschaftlichen Gehalt der Verträge ab, sondern legt das Hauptaugenmerk auf die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums.
Der Vortrag befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH auf offene Verfahren und zeigt Möglichkeiten für eine rechtssichere Einstufung von Leasingverträgen auf.
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