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Mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016 und dem Gewaltschutzgesetz 2019 wurden die Opferrechte abermals gestärkt. Auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz werden die Opferrechte weiter stärken. Die Gewährung von psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung durch bewährte und geeignete Opferhilfeeinrichtungen ist aus dem Katalog der Opferrechte nicht mehr wegzudenken. Österreichweit sind rund 300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als juristische Prozessbegleiter tätig, die regelmäßig intensiv mit Opfern und einer psychosozialen Prozessbegleitung zusammenarbeiten.
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