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Planung im Infrastrukturrecht

Das Infrastrukturrecht ist ein zentrales Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Planung der verschiedenen Infrastrukturen wirft eine Reihe komplexer verfassungs- , verwaltungs- und unionsrechtlicher Fragestellungen auf, die für die Praxis von erheblichem Interesse sind. Die Tagung widmet sich diesen Fragen und soll Lösungen für die Praxis anbieten.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier

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