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Korrekte Errichtung von Bauträgerverträgen

unter Berücksichtigung insb. des BTVG, des KSchG, der zwingenden ABGBBestimmungen; mit besonderem Augenmerk auf die mittelbaren Auswirkungen der aktuellen Miet- bzw. Verbraucherrechtsjudikatur und der neuen Judikatur zu Spezialfragen, insb. zur Freistellungsverpflichtung und Haftrücklassgarantie.

Weitere Informationen finden Sie hier

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