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Korrekte Errichtung von Bauträgerverträgen

Korrekte Errichtung von Bauträgerverträgen


Die BTVG-Novelle 2008, welche sich die Verbesserung des Erwerberschutzes zum Ziel gesetzt hatte – und im Übrigen unter maßgeblicher Mitwirkung des Referenten zustande gekommen ist –, hat die Anforderungen an den Vertragserrichter hinsichtlich korrekter Errichtung von Bauträgerverträgen massiv verschärft. Die praktischen Erfahrungen seit der Novelle zeigen dies überdeutlich!
Auch die „Klauselentscheidungen“ (mittlerweile 9) des OGH und des EuGH zeigen markante Auswirkungen auf Bauträgerverträge: zahlreiche gängige Passagen in Bauträgerverträgen sind intransparent bzw. verstoßen sonst gegen zwingendes Recht.
Wer immer noch Bauträgerverträge „wie gewohnt“ errichtet, riskiert deren weitgehende Nichtigkeit, Verbandsklagen und Haftung! Vermeiden Sie diese Risken und informieren Sie sich aus allererster Hand über die korrekte Errichtung von Bauträgerverträgen samt den diversen „Nebenurkunden“ (Garantien etc.)!
Neue Rechtsprechung zu typischen Treuhänder- bzw. Vertragserrichterfehlern hat die Sorgfaltsanforderungen weiter verschärft!

Weitere Informationen finden Sie hier

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