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Die Abtretbarkeit von Anfechtungsansprüchen nach OGH 17 Ob 6/19k

Das Thema:
Seit Inkrafttreten der KO 1914 wurde von der ganz hL das Dogma von der Unabtretbarkeit
des Insolvenzanfechtungsanspruchs hochgehalten. Der einschlägige Fachsenat des OGH
hat demgegenüber in der E 17 Ob 6/19k zumindest den insolvenzrechtlichen
Leistungsanspruch gem § 39 IO für abtretbar erachtet. Abgesehen davon, dass diese
bahnbrechende Judikaturwende – wenig überraschend – nicht ohne Widerspruch aus dem
Schrifttum geblieben ist, wirft die Abtretung zahlreiche Folgefragen auf: Diese reichen von
den näheren Voraussetzungen und Schranken der Zulässigkeit, über das Schicksal des
Anfechtungsanspruchs nach Beendigung des Insolvenzverfahrens sowie der Durchsetzung
der Gegenansprüche des Anfechtungsgegners, bis hin zu zuständigkeitsrechtlichen Fragen.
Auch die Gestalter eines Abtretungsvertrags stehen insoweit vor neuen
Herausforderungen. Der Vortrag widmet sich der Grundsatzfrage nach der Abtretbarkeit
sowie den daraus resultierenden Folgeproblemen.

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