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"Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"

Diesel und kein Ende: Nicht nur in Deutschland, sondern auch in seinen Nachbarländern beschäftigt  die Diesel-Thematik Gerichte in einem nie gekannten Ausmaß. Während die gewährleistungsrechtli-chen Fragen im Verhältnis zwischen Kfz-Käufer und Vertragshändler sowohl in Bezug auf die An-spruchsbegründung als auch in Bezug auf die Rechtsfolgen einer Gewährleistungshaftung vergleichs-weise einfach strukturiert sind, wirft die Haftung des Herstellers gegenüber dem Käufer deutlich schwierigere Fragen auf. Das gilt insbesondere für die sowohl vom BGH als auch vom OGH grundsätz-lich bejahte Frage der Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als auch für die nun-mehr von der Rechtsprechung des EuGH beeinflussten Frage des Schutzgesetzcharakters der EU-Regelungen zu Abschalteinrichtungen. Die Haftungsbegründung wegen der Verletzung eines Schutz-gesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB bzw. § 1311 ABGB steht seit der Entscheidung des EuGH vom 21.3.2023 in Sachen QB/Mercedes-Benz Group sowohl vor deutschen als auch vor österreichischen Gerichten im Mittelpunkt. Dabei ist ein interessantes Zusammenspiel des OGH mit dem BGH in Bezug auf die Haftungsbegründung festzustellen, während bei der Frage der Haftungsausfüllung große Di-vergenzen bestehen. Der Vortrag geht diesen nach, betrachtet aber auch Fragen der Haftungsbe-gründung, die insbesondere im deutschen Recht grundsätzliche Fragen der Wissenszurechnung auf-werfen, die zumindest im deutschen Recht nur unbefriedigend gelöst sind.

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