• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Kurzarbeit: Urlaub aufbrauchen?

Kaum ein anderes Thema dominiert die Coronakrise so, wie die Kurzarbeit. An die 900.000 Österreicherinnen und Österreicher sind aktuell von dieser Regelung betroffen. Neben der Kürzung der Arbeitszeit stellen sich diesen auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Etwa, ob Urlaubs- oder Zeitguthaben in der Kurzarbeit aufgebraucht werden müssen. Hier gilt: Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Covid-19-Maßnahmen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen in einzelnen Fällen Urlaub oder Zeitausgleich genommen werden, wenn dies von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verlangt wird. Solchen Anordnungen sind jedoch Grenzen gesetzt. So müssen lediglich zwei Urlaubswochen im laufenden Urlaubsjahr auf diese Weise aufgebraucht werden. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als acht Wochen von der Arbeitgeberseite angeordnet werden. Der vorzeitige Verbrauch von noch nicht entstandenen Urlaubsansprüchen darf hingegen nicht verordnet werden. Haben Sie Rechtsfragen in der aktuellen Coronakrise? Die Tiroler Rechtsanwälte haben Antworten darauf.

Ankerlink

03. Oktober 2024

Neue Gesichter im Stand

mehr

17. September 2024

Strafrecht: Verteidigung in besten Händen

mehr

12. September 2024

Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angelobt

mehr

31. Juli 2024

Datenschutz: Schlüssel zur digitalen Zukunft

mehr

03. Juli 2024

Verwaltungsrecht: So setzen Sie Ihre Rechte durch

mehr
Ankerlink