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Für den Fall einer Scheidung: Vermögen nicht vermischen!

Bild: Pixabay

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Bei einer Scheidung gilt die Gütertrennung. Das bedeutet: In die Ehe eingebrachtes, geschenktes oder geerbtes Vermögen wird nicht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Daher sollte bereits vor der Eheschließung eine Auflistung aller Vermögenswerte erstellt werden, welche die Partner in die Ehe einbringen.

Achtung: Eigenes Vermögen oder das des Partners sollte nach Möglichkeit nicht mit jenem Vermögen vermischt werden, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet oder erworben wird. Kommt es nämlich zur Scheidung, wird das Vermögen aufgeteilt, welches während der Ehe erwirtschaftet, erworben und angespart wurde.

Vor einer Eheschließung bedenken die wenigsten die Folgen einer möglichen Trennung oder Scheidung. Zu einer vorausschauenden Zukunftsplanung gehört jedoch auch, mögliche Risiken schon im Vorhinein zu bedenken.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Scheidung? Dann sprechen Sie mir Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.

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