• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Eltern haften für Ihre Kinder

Foto: Pixabay.com

Foto: Pixabay

Auf Baustellen findet man häufig die gelben Hinweisschilder mit der schwarzen Aufschrift: Eltern haften für Ihre Kinder.
Aber haften Eltern auch tatsächlich, wenn das eigene Kind bei seinen Streifzügen durch die Baustellen der Nachbarschaft einmal etwas anstellt?


Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Haftung für Handlungen von Dritten.
Der Grund: Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem eigenen Kind vernachlässigt haben.
Diese Aufsichtspflicht beginnt mit der Geburt des Kindes und endet, wenn dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Das bedeutet: Je älter das Kind ist, umso geringer sind die jeweiligen Aufsichtspflichten der Eltern. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie auch nicht für allfällige Schäden. Selbst dann nicht, wenn diese vom Kind schuldhaft herbeigeführt wurden.


Benötigen auch Sie rechtlichen Rat und Hilfe? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.

Ankerlink

02. Juni 2026

Willkommen in der Rechtsanwaltschaft!

mehr

13. Mai 2026

Herzlich willkommen!

mehr

27. März 2026

Willkommen in der Anwaltschaft!

mehr

27. Februar 2026

Neu angelobt: Herzlich willkommen!

mehr

26. Januar 2026

Neu im Stand - Herzlich willkommen!

mehr
Ankerlink