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Was Rechtsanwälte leisten

Recht haben und Recht bekommen sind häufig zwei Paar Schuhe.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, lautet ein bekanntes Sprichwort. Leider gilt das auch hierzulande. Viele können sich aufgrund der hohen Gerichtsgebühren den Zugang zum Recht nämlich nicht leisten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, erbringen die Tiroler Rechtsanwälte zahlreiche unentgeltliche Leistungen für die Tiroler Bevölkerung.

In Tirol erbringen rund 550 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlreiche unentgeltliche Leistungen. Dazu zählen etwa die Verfahrenshilfe, der Rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst, die Erste Anwaltliche Auskunft, die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft sowie die Erwachsenenschutzvertretung. Die so erbrachten Leistungen sind für die Tiroler Bevölkerung und den Rechtstaat von zentraler Bedeutung.

Wenn man sich keinen Rechtsbeistand leisten kann

Für Menschen, die sich keinen Rechtsbeistand in Zivil-, Straf- oder anderen Verfahren leisten können, gibt es die Verfahrenshilfe. Ob Verfahrenshilfe gewährt wird, entscheidet das zuständige Gericht. Wird eine solche beschlossen, bestellt die Tiroler Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer. Im Jahr 2018 wurden so rund 1500 Verfahrenshilfebestellungen vorgenommen. Der Wert der so erbrachten Leistungen beläuft sich auf über fünf Millionen Euro. Die im Rahmen der Verfahrenshilfe erbrachten Tätigkeiten stellen Rechtsanwälte ihren Mandanten nicht in Rechnung. Dafür erhalten sie vom Bund eine festgelegte Pauschalvergütung in das anwaltliche Pensionssystem.

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst: Kostenlos und rund um die Uhr

Jeder in Österreich hat das Recht, einen Verteidiger beizuziehen, wenn Behörden gegen ihn ermitteln. 2008 haben die österreichischen Rechtsanwälte dafür eigens einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte ins Leben gerufen. Bei einer Vernehmung oder einer Verhaftung können unter der Notrufnummer 0800 376 386 Verteidiger in ganz Österreich und rund um die Uhr telefonisch erreicht werden. Der erste Anruf sowie die erste telefonische Beratung sind kostenlos.

Erste Anwaltliche Auskunft: Kostenlose Rechtsberatung für die rechtsuchende Bevölkerung

Die Erste Anwaltliche Auskunft gibt es in ganz Österreich. Im Rahmen eines 15-minütigen Erstgesprächs beraten hier Rechtsanwälte die rechtsuchende Bevölkerung kostenlos. Auf diese Weise kann die jeweilige rechtliche Situation erörtert und weitere Schritte mit Experten besprochen werden. In Tirol findet die Erste Anwaltliche Auskunft immer dienstags, von 14.00 – 17.00 Uhr, in der Tiroler Rechtsanwaltskammer in der Meranerstraße 3/III statt. Insgesamt werden 12 Termine vor Ort vergeben. Terminvergabe ist um 13.30 Uhr.

Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft: Wenn Rechtsanwälte weiter wissen

In Tirol finden regelmäßig Sprechtage der Volksanwälte statt. Parallel dazu stehen Tiroler Rechtsanwälte der rechtsuchenden Bevölkerung kostenlos für Fragen zur Verfügung, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft fallen. 2018 standen wieder zahlreiche Rechtsanwälte der rechtsuchenden Bevölkerung an den Sprechtagen der Volksanwälte zur Verfügung.

Erwachsenenschutz: Zur Übernahme verpflichtet

Wenn eine erwachsene Person psychisch krank oder geistig beeinträchtigt ist und rechtliche Angelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen kann, wird ein Erwachsenenschutzvertreter bestellt. Kommen keine Angehörigen für diese Aufgabe in Frage, wird ein Rechtsanwalt vom zuständigen Gericht zum gesetzlichen Vertretern bestellt. Dabei ist die verpflichtende Übernahme von bis zu fünf gerichtlichen Erwachsenenschutzvertretungen pro Rechtsanwalt vom Gesetz aus vorgesehen. Eine entsprechende Entlohnung für die erbrachten Leistungen erfolgt in den allermeisten Fällen jedoch nicht.

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