Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe, so lautet ein im Kern wahres Sprichwort. Leider gilt das auch für Österreich. Viele können sich wegen der im europäischen Vergleich hohen Gerichtsgebühren den Zugang zum Recht nicht leisten. Vor diesem Hintergrund erbringen Tiroler Rechtsanwälte bedeutende unentgeltliche Leistungen für die Bevölkerung und den Rechtstaat.
In Tirol erbringen rund 550 Rechtsanwälte zahlreiche unentgeltliche Leistungen für die rechtsuchende Tiroler Bevölkerung. Dazu zählen etwa die Verfahrenshilfe, der Rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst, die Erste Anwaltliche Auskunft, die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft oder die Übernahme von Sachwalterschaften, um nur einige zu nennen. Die so erbrachten unentgeltlichen Leistungen sind für den Rechtsstaat und die gesellschaftliche Entwicklung in Tirol von großer Bedeutung.
Wer sich keinen Rechtsanwalt leisten kann bekommt Verfahrenshilfe
Für Personen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Lage keinen Rechtsbeistand in Zivil-, Straf- oder anderen Verfahren leisten können, gibt es in Österreich die Verfahrenshilfe. Gerichte treffen die Entscheidung, ob Verfahrenshilfe gewährt wird. Die Bestellung eines Verfahrenshelfers erfolgt dann durch die Tiroler Rechtsanwaltskammer. Im Jahr 2017 wurden in Tirol rund 1500 Bestellungen von Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern vorgenommen. Der Wert der durch die Verfahrenshilfe in Tirol erbrachten Leistungen belief sich 2017 auf über fünf Millionen Euro. Die geleistete Verfahrenshilfe stellen die Rechtsanwälte ihren Mandanten nicht in Rechnung. Dafür erhalten sie eine vom Bund festgelegte Pauschalvergütung für das eigene Pensionssystem.
Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst: Rund um die Uhr und kostenlos in ganz Österreich
Jeder in Österreich hat das Recht einen Verteidiger beizuziehen, wenn von den Behörden gegen die eigene Person ermittelt wird. Das Bundesministerium für Justiz und die österreichischen Rechtsanwälte haben daher 2008 einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte ins Leben gerufen. Im Fall einer Vernehmung oder einer Verhaftung sind Verteidiger unter der Nummer 0800 376 386 in ganz Österreich und rund um die Uhr erreichbar. Der erste Anruf und die erste telefonische Beratung ist kostenlos.
Erste Anwaltliche Auskunft: Kostenloser Service für die Rechtsuchende Bevölkerung
Die Erste Anwaltliche Auskunft gibt es in ganz Österreich. Hier beraten Rechtsanwälte kostenlos im Rahmen eines 15-minütigen Erstgesprächs. So kann die Situation erörtert und mögliche weitere Schritte besprochen werden. Die Erste Anwaltliche Auskunft findet dienstags, in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr, in der Tiroler Rechtsanwaltskammer in der Meraner Straße 3/III in Innsbruck statt. Insgesamt werden 12 Termine vor Ort vergeben. Terminvergabe ist um 13.30 Uhr. 2016 wurden rund 500 Rechtsuchende von 50 Rechtsanwälten im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft unentgeltlich beraten.
Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft: Wenn Rechtsanwälte weiter wissen
In Tirol finden regelmäßig Sprechtage der Volksanwälte für die Bevölkerung statt. Dabei stehen Tiroler Rechtsanwälte der rechtsuchenden Bevölkerung kostenlos für Fragen zur Verfügung, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft fallen. 2017 standen 57 Rechtsanwälte an den Sprechtagen zur Verfügung.
Sachwalterschaften: Zur Übernahme verpflichtet
Wenn eine erwachsene Person psychisch krank oder geistig beeinträchtigt ist und ihre Angelegenheiten nicht oder nur mehr eingeschränkt regeln kann, wird ein Sachwalter vom Gericht bestellt. Kommen keine Angehörigen dafür in Frage, werden Rechtsanwälte zu gesetzlichen Vertretern bestellt. Dabei ist die verpflichtende Übernahme von bis zu fünf Sachwalterschaften pro Rechtsanwalt vom Gesetz vorgesehen. Eine entsprechende Entlohnung für die erbrachten Leistungen erfolgt in den meisten Fällen jedoch nicht.