Die Corona-Krise führt uns vor Augen, wie schnell ein medizinischer Notfall eintreten kann. Jeder von uns kann in die Situation geraten, sich in gesundheitlichen Belangen nicht mehr äußern oder entscheiden zu können. Etwa - um zwar lebensverlängernde, aber aussichtlose medizinische Maßnahmen abzulehnen.
Damit in so einem Fall das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt bleibt, gibt es die Patientenverfügung. Dabei ist zwischen verpflichtender und nicht verpflichtender Patientenverfügung zu unterscheiden, von letzterer können Ärzte abweichen. Damit eine Patientenverfügung im Notfall rasch gefunden werden kann, ist es ratsam, sie registrieren zu lassen – etwa im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.
Zudem empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson (z.B. ein Vorsorgebevollmächtigter) über eine Patientenverfügung und deren Inhalt zu informieren, damit im Notfall die richtige Entscheidung getroffen werden kann.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Rat bei der Errichtung einer Patientenverfügung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.