In Entsprechung der mit dem BMJ vereinbarten Vorgehensweise wird mitgeteilt, dass es nach einer Bekanntgabe durch das UN-Sekretariat zuletzt am 14. Juli 2026 zu Änderungen der vom UN-Sicherheitsrat-Komitee nach der Resolution 1533 (2004) erlassenen Sanktionenliste gekommen ist.
Die Sanktionenliste nach dieser Resolution enthält ein Waffenembargo gegen bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo sowie Einträge von Einzelpersonen und Einrichtungen, die Vermögenssperren, Reiseverboten und anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Waffenembargo unterworfen sind.
Die umfassende, regelmäßig aktualisierte Liste ist unter folgendem Link abrufbar: https://main.un.org/securitycouncil/en/content/un-sc-consolidated-list
Was die EU-Sanktionen im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg betrifft, wird auf die Informationen im Mitgliederbereich der ÖRAK-Website verwiesen: https://www.rechtsanwaelte.at/mitglieder/informationen/sanktionen/