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Überweisungen ALPS-Konten

Mit 09.10.2025 ist die Verordnung (EU) Nr. 2024/886 über Instant Payments vollständig in Kraft getreten. Seitdem wird der eingegebene Empfängername automatisch mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers des Empfängerkontos abgeglichen.
Für zukünftige Überweisungen zur Versorgungseinrichtung Teil B bitten wir Sie, den Empfängernamen „Österreichischer Rechtsanwaltskammertag“ anzugeben.


Ebenso möchten wir aus gegebenem Anlass auf die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates hinweisen. Das Formular hierzu kann bequem über das Online-Portal https://rak-portal.concisa.at/auth/login im Antragsmenü heruntergeladen werden. Alternativ können Sie das Formular unter der E-Mail-Adresse zusatzpension-rak@concisa.at anfordern.

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08. Oktober 2026

Willkommen in der Rechtsanwaltschaft!

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28. Juli 2026

Willkommen in der Rechtsanwaltschaft!

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02. Juni 2026

Willkommen in der Rechtsanwaltschaft!

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13. Mai 2026

Herzlich willkommen!

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27. März 2026

Willkommen in der Anwaltschaft!

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