Mit 09.10.2025 ist die Verordnung (EU) Nr. 2024/886 über Instant Payments vollständig in Kraft getreten. Seitdem wird der eingegebene Empfängername automatisch mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers des Empfängerkontos abgeglichen.
Für zukünftige Überweisungen zur Versorgungseinrichtung Teil B bitten wir Sie, den Empfängernamen „Österreichischer Rechtsanwaltskammertag“ anzugeben.
Ebenso möchten wir aus gegebenem Anlass auf die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates hinweisen. Das Formular hierzu kann bequem über das Online-Portal https://rak-portal.concisa.at/auth/login im Antragsmenü heruntergeladen werden. Alternativ können Sie das Formular unter der E-Mail-Adresse zusatzpension-rakconcisa.at anfordern.