Die Überschwemmungen der letzten Tage haben in Tirol zahlreiche Häuser und Betriebe verwüstet, die entstandenen Sachschäden sind enorm. Gerade eben sind die Aufräumarbeiten angelaufen. Doch was kommt danach? Für viele Betroffene beginnt erst jetzt die wahre Katastrophe, da sie um ihre Existenz fürchten müssen. Für die Hochwasser-Opfer richtet die Tiroler Rechtsanwaltskammer daher einen kostenlosen Beratungsdienst ein. Dieser startet am kommenden Freitag, den 14. Juni 2013, von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Tiroler Rechtsanwaltskammer in Innsbruck. In dieser Zeit werden Rechtsfragen auch telefonisch beantwortet.
Neben persönlichen und materiellen Schäden sind vom Hochwasser Betroffene zu allem Unglück noch mit erheblichen rechtlichen Fragen konfrontiert, für die es kaum Anlaufstellen gibt. Wer kommt nämlich für die entstandenen Schäden an Haus, Wohnung oder Auto auf? Sind Konsequenzen zu befürchten, weil man es nicht zur Arbeit geschafft hat? Muss für die überflutete Wohnung dazu noch Miete bezahlt werden? Diese und ähnliche sind nur einige der Fragen, die sich nach Großwasserschäden den Betroffenen stellen.
Rechtsrat für Menschen in Not
Vor diesem Hintergrund richtet die Tiroler Rechtsanwaltskammer einen kostenlosen Beratungsdienst für Hochwasser-Opfer ein. Die Beratung findet ab kommenden Freitag, den 14. Juli, von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Tiroler Rechtsanwaltskammer, Meraner Straße 3/III, in Innsbruck statt. In dieser Zeit werden Rechtsfragen auch am Telefon beantwortet. Weitere Termine sind geplant.
„Mit unserer Aktion, wollen wir den betroffenen Menschen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und ihnen kostenlose Rechtshilfe anbieten. Damit wollen wir einen solidarischen Beitrag leisten, um die entstandenen Schäden aus rechtlicher Sicht für die Betroffenen zu mildern", so Markus Heis, Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Anmeldung zur Beratung
Für die kostenlose Rechtsberatung in der Tiroler Rechtsanwaltskammer oder am Telefon ist aus organisatorischen Gründen eine vorherige Anmeldung unter Telefon 0512/ 587067 oder E-Mail officetiroler-rak.at notwendig. Die normalen Büroöffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Fragen vorbereiten und/oder Unterlagen mitbringen
Damit den Betroffenen bestmöglich geholfen werden kann, sollten diese für die Rechtsberatung konkrete Fragen vorbereiten und/oder diese zusammen mit den verfügbaren Dokumente, wie etwa Versicherungspapiere, Urkunden, Fotos, Nachweise und Ähnliches, zur Rechtsberatung nach Innsbruck mitbringen.