Nicht nur im Winter, auch im Sommer zieht es zahlreiche Tirolerinnen und Tiroler in die heimische Bergwelt. Doch nicht nur zur Erholung und Entspannung, sondern vor allem zur sportlichen Betätigung in den Bergen. Egal ob auf der Piste, am Downhill-Trail oder beim Klettern im Fels: Sportarten im Gebirge auszuüben bedeutet leider immer auch ein erhebliches Unfall- und Verletzungsrisiko, und damit ein potenzielles Haftungsrisiko. Ein solches gilt jedoch nicht nur für Sporttreibende, sondern auch für Pisten-, Wege- oder Sportstättenbetreiber. Um Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden müssen daher Regeln und Verhaltensweisen von allen Beteiligten eingehalten werden. Doch selbst bei umsichtigen und regelkonformen Verhalten lassen sich Unfälle nicht immer verhindern. Nach einem Sportunfall sollte daher schnellstmöglich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Diese beraten und unterstützen Sie in allen haftungs- und schadenersatzrechtlichen Fragen.