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Möglicher Kostenersatz für innerbetriebliche Antigen-Schnelltests

Foto: Pixabay

Wie der ÖRAK in einer Aussendung mitteilt, soll es ab 15. Februar 2021 einen Kostenersatz für innerbetriebliche Antigen-Schnelltests geben, die unter medizinischer Aufsicht durchgeführt werden. Zwar liegt hierfür noch keine Förderrichtlinie vor, jedoch könne dabei auf einschlägige Informationen seitens der WKO verwiesen werden.
Was gelten soll

Nach bislang bekannten Informationen müssen die betrieblichen Tests selbst beschafft und unentgeltlich angeboten werden. Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro durchgeführten und dokumentierten Test und wird über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.

Weiters muss die Abrechnung im aws Fördermanager quartalsmäßig eingereicht werden. Dies kann erstmals mit 1. April 2021 erfolgen. Die Bagatellgrenze pro gefördertem Unternehmen und Quartal beträgt 1.000 Euro. Somit müssen mindestens 100 Tests pro Quartal durchgeführt werden. Dabei können auch externe Personen, wie etwa Klienten, getestet werden. Hierbei ist zu beachten, dass für die Durchführung der Tests nur geschultes Personal zugelassen ist, wie etwa Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger oder Sanitäter.

Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern

Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern müssen sich nicht an die Testplattform des Bundes anbinden. Individuelle Testbestätigungen für die Teilnehmer können von einem überwachenden Arzt, Apotheker oder einer Rettungsorganisation ausgestellt werden. Ebenso muss die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker oder einer Rettungsorganisation, bestätigt und vom Betrieb zur Förderung bei der aws eingereicht werden.

Betriebe über 50 Mitarbeiter

Betriebe mit über 50 Mitarbeitern müssen an die Testplattform des Bundes angebunden werden. Die Registrierung erfolgt dabei über die Website der WKO. Die Registrierungsmöglichkeit für Unternehmen, die kein Mitglied der Wirtschaftskammer sind, befindet sich noch in Abstimmung mit dem Bund. Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt, die den Tests der bundesweit eingerichteten Teststraßen gleichgestellt sind und als Zutrittstests anerkannt werden. Die Anzahl der gemeldeten Tests wird über die Testplattform des Bundes bestätigt und zur Abrechnung des Kostenbeitrags über die aws benötigt.

Links WKO

https://www.wko.at/service/corona-betriebliches-testen.html

https://www.wko.at/service/Betriebliches-Testen.html

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