Die Meinung, im Krankenstand nicht gekündigt werden zu können, ist weit verbreitet. Doch stimmt das auch?
Richtig ist: Das Recht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers auf Kündigung ist durch einen Krankenstand nicht eingeschränkt. Mitunter kann es aber zu Problemen bei der Zustellung der Kündigung kommen. Etwa wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht oder nur schwer erreichbar ist. Die Möglichkeit trotzdem gekündigt zu werden, ist dennoch gegeben.
Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ein Mitverschulden am Krankenstand hat. Nur wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießt, etwa im Falle einer Schwangerschaft, dann sind die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eingeschränkt.
Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht, oder sind Sie selbst von einer Kündigung betroffen? Dann sprechen Sie am besten mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.