Anlässlich der in der Praxis auftretenden Probleme iZm dem teilautomatisierten Fristenüberwachungsverfahren der Finanzverwaltung hat der ÖRAK ein Gespräch mit dem BMF geführt, in dem die Anliegen der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter erläutert wurden. Die darin geklärten Fragestellungen können der Präsentation des BMF vom 18.11.2025 entnommen werden.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf Infom@il-Beitrag 44 in Infom@il 5/2025 und die darin verlinkte allgemeine Information für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter in Bezug auf Erklärungsabgabe, Fristen, sowie Androhungen und Festsetzungen von Zwangsstrafen verwiesen. Um etwaige Zwangsstrafen zu vermeiden, nehmen Sie bitte zeitgerecht mit dem jeweiligen Betriebsveranlagungsteam unter der Tel-Nr 05 233 435 (anschließend werden Sie zur Eingabe der Steuernummer des verwalteten Unternehmens aufgefordert) Kontakt auf. Das vollständige Schreiben können Sie hier abrufen.
Sollte es in der Praxis dennoch zu fehlerhaften Vorgängen in der Bearbeitung kommen, die den vom BMF dargestellten Informationen widersprechen, ist die Finanzverwaltung an einer Kontaktaufnahme interessiert. Wenn eine Klärung über Ihre direkten Ansprechpersonen beim jeweiligen Finanzamt nicht möglich ist, können Sie uns allgemein auftretende Probleme gerne in anonymisierter Form zu einer weiteren Erläuterung mit dem BMF zukommen lassen.