Viele Unternehmen mussten in der Corona-Krise Alternativen für Ihre Arbeitnehmer finden. Homeoffice bot hier vielen eine Lösung. Doch auch wenn es praktisch erscheinen mag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Homeoffice nicht einfach einfordern.
Gibt es im Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung keine entsprechenden Regelungen, müssen Lösungen auf einvernehmlicher Basis gefunden werden.
Das gilt auch für die Arbeitszeiten oder die Beistellung der Betriebsmittel. Hier gilt zu beachten: Auch im Homeoffice sind die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Arbeitszeitaufzeichnungen müssen geführt werden, allerdings nur eingeschränkt. Nur die tatsächliche Tagesarbeitszeit ist zu dokumentieren. Auch die Beistellung der Betriebsmittel, wie etwa Laptop oder Handy, sowie Wartung oder Reparatur müssen geregelt werden.
Haben Sie Fragen zum Thema Homeoffice? Die Tiroler Rechtsanwälte beraten Sie gerne.