Regen, schlechte Sicht und glatte Straßen im Herbst führen immer wieder zu Verkehrsunfällen. Wenn es einmal gekracht hat, stehen Unfallbeteiligte nicht selten unter Schock. Überlegtes Handeln fällt dann oft schwer.
Doch gerade in so einer Situation sollte man klaren Kopf bewahren und die richtigen Schritte setzen. In jedem Fall muss die Unfallstelle abgesichert werden. Ist nur Sachschaden entstanden, muss die Polizei nicht verständigt werden. Die Unfallbeteiligten müssen dann Namen und Kontaktdaten untereinander austauschen.
Wird die Polizei trotzdem verständigt, damit der Unfall aufgenommen wird, obwohl niemand körperlich zu Schaden gekommen ist, ist die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällig. Die muss derjenige bezahlen, der die Polizei gerufen hat. Sind Personen verletzt, muss sofort Erste Hilfe geleistet oder fremde Hilfe herbeigeholt werden. In so einem Fall ist die Polizei zwingend zu verständigen.
Haben Sie Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.