Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine sehr beliebte Gesellschaftsform, wenn es um die Gründung von Unternehmen geht. Das liegt vor allem am scheinbar eingeschränkten Haftungsrisiko. Das trifft für die Gesellschafter auch zu. Doch gilt das auch für die Geschäftsführer? Im Gegensatz zu Gesellschaftern, die nur selten über das Stammkapital der GmbH hinaus haften, haftet der Geschäftsführer unter Umständen bei Obliegenheitsverletzungen im Extremfall sogar mit seinem gesamten privaten Vermögen. Gerade in unternehmerisch herausfordernden Zeiten ist der Geschäftsführer einem besonders hohen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Denn er ist Arbeitgeber, Angestellter und Vertreter einer GmbH in einer Person.
Sollen Sie zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden? Dann sprechen Sie am besten noch vorher mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt über die möglichen Risiken einer solchen Aufgabe.