Die Tage werden länger und wärmer. Blumen, Sträucher und Bäume blühen und wachsen allerorts – gerade auch in Nachbars Garten. Doch nicht immer zur eigenen Freude. Nicht selten ragen Äste und Wurzeln auf das eigene Grundstück. Streit unter Nachbarn ist dann oft vorprogrammiert. Doch muss das sein? Was geduldet werden muss und was gegen den Grünen Daumen des Nachbars unternommen werden kann, die Tiroler Rechtsanwaltskammer klärt auf.
Flachwurzler an der Grundstücksgrenze
Nicht selten wachsen Wurzeln von Bäumen des Nachbarn in den eigenen Garten. Doch was dagegen unternehmen? In solchen Fällen können eindringende Pflanzenteile entfernt werden. So sieht es das Gesetz vor. Doch Achtung: dabei muss sorgfältig und behutsam vorgegangen werden. Wurzelwerk ist fachgerecht und möglichst schonend zu entfernen. Die anfallenden Kosten sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – selber zu tragen.
Von überhängenden Ästen und süßen Früchten
Was für Wurzeln gilt, gilt natürlich auch für überhängende Äste. Auch hier ist auf ein fachgerechtes und schonendes Entfernen durch den Nachbar zu achten. Hängen zudem auch noch Früchte in den eigenen Garten, können diese problemlos gepflückt werden. Das Gesetz spricht hier vom Überhangsrecht. Fallen die Früchte vom Nachbargrundstück allerdings rein zufällig auf das eigene, etwa durch eine starke Windböe, so kann der Baumbesitzer diese zurückverlangen.
Kein Durchblick durch Nachbars Hecke
Viele heimische Gärten sind von Hecken umgeben. Anfänglich noch klein und überschaubar können diese nach wenigen Jahren bereits beträchtliche Ausmaße erreichen. Will man dann gegen Nachbars Hecke vorgehen, sollte zuerst geklärt werden, ob es örtliche Regelungen für die Einfassung eines Grundstücks gibt. Normalerweise sind solche Regelungen Ländersache, häufig sind diese jedoch den Gemeinden zur Entscheidung übertragen. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, kann die Höhe der Hecke auch nicht beschränkt werden. Zweitens ist die Frage nach dem so genannten Recht auf Licht zu klären. Nur wenn es zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung in der Benutzung des eigenen Grundstücks kommt, kann rechtlich gegen überschießende Hecken oder Bäume im Nachbargarten vorgegangen werden.
Rasenmähen: Dezibel-Terror oder notwendiges Übel?
Wer kennt das nicht: Sonntagmorgen, endlich einmal länger ausschlafen. Da beginnt plötzlich Nachbars Rasenmäher zu lärmen und reißt einen jäh aus den Träumen. Schnell stellt sich dann die Frage: Darf mein Nachbar auch am Wochenende mähen? Das Gesetz gibt hierzu kein klares Ja oder Nein als Antwort, da das Rasenmähen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Mancherorts gibt es ortspolizeiliche Vorgaben, um die Zeiten, in denen der Rasen im Ortsgebiet gemäht werden kann, zu beschränken. Auf der Website help.gv.at des Bundeskanzleramtes kann man sich über die Rasenmäh- und Ruhezeiten in Tirol informieren.
Vom Rauschen in Nachbars Blätterwald
Der Herbst mit seinen vielen bunten Blättern ist ein herrliches Naturschauspiel und schön anzuschauen. Natürlich aber nur, wenn die Blätter aus Nachbars Garteneinem nicht den teuren Natursteinboden auf der eigenen Terrasse ruinieren oder die Dachrinne verstopfen. Doch kann man sich gegen eine nachbarliche Laubinvasion überhaupt wehren? Im Regelfall wird man solche Auswüchse wohl oder übel dulden müssen – vorausgesetzt diese überschreiten nicht ein ortsübliches Maß und die Benutzung des Grundstücks wird dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Alle Jahre wieder das Laub des Nachbarn zu rechen und die Dachrinne zu säubern stellt allerdings noch keine wesentliche Beeinträchtigung dar.
Streit(beilegung) am Gartenzaun
Grundsätzlich gilt: Das Recht des Nachbarn endet dort, wo das eigene beginnt. Würde diese einfache Regel öfter befolgt, käme es zu weit weniger Nachbarschaftsstreitigkeiten. Doch nicht immer lassen sich Streitereien auf kurzem Wege lösen. Nicht selten wird dann mit Klage gedroht. Doch bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem nachbarlichen Wildwuchs befasst, sieht das Gesetz ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren zwischen Nachbarn vor. Ein solches kann etwa vor einem Gericht, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder der Rechtsanwaltskammer geführt werden. Auch die Beiziehung eines Mediators ist möglich. Scheitert der Versuch einer Streitbeilegung, kann man sein Recht vor einem Bezirksgericht einklagen. In einer solchen Situation sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.