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Goldenes Ehrenzeichen der Republik an zwei Tiroler Rechtsanwälte

Am Mittwoch, den 10.07.2013, war es wieder soweit: zwei Tiroler Rechtsanwälte wurden in Innsbruck mit dem Goldene Ehrenzeichen ausgezeichnet. RA Dr. Renate Erlacher-Philadelphy und RA Dr. Christian J. Winder erhielten die hohe Auszeichnung für besondere Verdienste um die Republik Österreich.

Überreicht wurde das Goldene Ehrenzeichen vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Dr. Walter Pilgermair, in Vertretung des Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer im Rahmen eines feierlichen Festaktes in der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Die Geehrten erhielten die Auszeichnung für ihre langjährige, ehrenamtliche und verdienstvolle Tätigkeit für den Tiroler Rechtsanwaltsstand.

„Die Verleihung dieser hohen Auszeichnung ist ein besonderer Beweis für die Wertschätzung für die von RA Dr. Erlacher-Philadelphy und RA Dr. Winder geleistete Arbeit durch die Republik Österreich. Auf diese Anerkennung können sie zu Recht stolz sein", zeigt sich Dr. Markus Heis, Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer, von den beiden Ehrungen erfreut.

Die Geehrten

RA Dr. Renate Erlacher-Philadelphy und Vizepräsident RA Dr. Christian J. Winder erhielten das Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich für ihre über 10-jährige Tätigkeit in den Gremien der Tiroler Rechtsanwaltskammer. RA Dr. Erlacher-Philadelphy ist seit 2002 für den Disziplinarrat tätig. RA Dr. Winder war von 2002 bis 2003 Mitglied des Disziplinarrates. 2003 wurde er in den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer gewählt und seit 2012 ist Dr. Winder zudem Vizepräsident.

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