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Entrichtung der Gebühren an VwGH und VfGH

Die Gebühr für die Eingaben an diese Gerichte ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten (AT83 0100 0000 0550 4109) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck die Eingabe zu bezeichnen (zB Revision) sowie das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist.

Wird die Gebühr hingegen mit der Finanzamtszahlung überwiesen, ist als Empfänger das Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters ist anzugeben:

• Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102,

• die Abgabenart „EEE – Beschwerdegebühr“

• das Datum des Bescheides als Zeitraum und

• der Betrag.

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02. Juni 2026

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13. Mai 2026

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27. März 2026

Willkommen in der Anwaltschaft!

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27. Februar 2026

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26. Januar 2026

Neu im Stand - Herzlich willkommen!

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