Seit Kurzem liegt eine neue Version der Sozialpartnervereinbarung für alle Erst- und Verlängerungs-Kurzarbeitsanträge vor. Diese wurde von der Tiroler Rechtsanwaltskammer für die Anforderungen von Rechtsanwaltskanzleien adaptiert und kann hier heruntergeladen werden.
Der COVID-19-Kurzarbeitsantrag sowie die unterfertigte Kurzarbeit-Einzelvereinbarung kann nur mehr über das eAMS-Konto eingebracht werden.
Eine eigene Zustimmung der Tiroler Rechtsanwaltskammer zu den Sozialpartner-Vereinbarungen / Kurzarbeit-Einzelvereinbarungen ist bei einer Überschreitung von über 70% Ausfallstunden erforderlich