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COVID-19-Kurzarbeit – Sozialpartnervereinbarung Neu

Foto: Pixabay

Seit Kurzem liegt eine neue Version der Sozialpartnervereinbarung für alle Erst- und Verlängerungs-Kurzarbeitsanträge vor. Diese wurde von der Tiroler Rechtsanwaltskammer für die Anforderungen von Rechtsanwaltskanzleien adaptiert und kann hier heruntergeladen werden.

Der COVID-19-Kurzarbeitsantrag sowie die unterfertigte Kurzarbeit-Einzelvereinbarung kann nur mehr über das eAMS-Konto eingebracht werden.

Eine eigene Zustimmung der Tiroler Rechtsanwaltskammer zu den Sozialpartner-Vereinbarungen / Kurzarbeit-Einzelvereinbarungen ist bei einer Überschreitung von über 70% Ausfallstunden erforderlich

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