Am 19. März 2025 fand ein Termin mit Vertretern der UNIQA und dem ÖRAK statt, bei dem Anpassungsmöglichkeiten im GKVV besprochen wurden.
Hinsichtlich der Themen Chemotherapie und Strahlentherapie wurde festgehalten, dass diese Bereiche in den Tarifbestimmungen „GSVG-Ersatz“ unter Punkt II.2.b (Tagesklinischer Bereich) erfasst sind. In einem öffentlichen Spital werden die Kosten voll übernommen.
Die UNIQA hat zur Aufklärung von Unklarheiten und Problemen eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme eingerichtet: kv-nsv.spezialverrechnung@uniqa.at.
Sollten Sie derartige Therapien in Anspruch nehmen müssen, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld der Therapie mit der UNIQA in Kontakt zu treten, um die Verrechenbarkeit sowie eine allfällige Direktverrechnung mit der Uniqa abzuklären und abzustimmen.